RechtsgrundlagenJugendwaldeinsätze sind in Sachsen-Anhalt schulische Veranstaltungen.Rechtsgrundlage ist ein gemeinsamer Erlass von Kultus- und Landwirtschaftsministerium aus dem Jahre 1992. Die Schüler sind während des gesamten Aufenthaltes im Jugendwaldheim - also auch bei der Arbeit im Wald - über die zuständige Unfallkasse der Schule versichert. Das Mindestalter der Schüler/innen beträgt 14 Jahre. Der Landesbetrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice (LPF) übernimmt Unterkunft und Verpflegung. Eine geringe Kostenbeteiligung wird erhoben. Die Klasse trägt die Kosten für die An- und Abreise, sowie für eigene Ausflüge. | |
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