Rechtsgrundlagen

Jugendwaldeinsätze sind in Sachsen-Anhalt schulische Veranstaltungen.
Rechtsgrundlage ist ein gemeinsamer Erlass von Kultus- und Landwirtschaftsministerium aus dem Jahre 1992.
Die Schüler sind während des gesamten Aufenthaltes im Jugendwaldheim - also auch bei der Arbeit im Wald - über die zuständige Unfallkasse der Schule versichert.
Das Mindestalter der Schüler/innen beträgt 14 Jahre.
Der Landesbetrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice (LPF) übernimmt Unterkunft und Verpflegung. Eine geringe Kostenbeteiligung wird erhoben.
Die Klasse trägt die Kosten für die An- und Abreise, sowie für eigene Ausflüge.